Suche
1 Ergebnisse
Gemeindekirchenrat
(4) Gegen diese Maßnahme steht den Betroffenen innerhalb eines Monats das Recht der Beschwerde beim Landeskirchengericht zu. § 14. (1) 1 Der Gemeindekirchenrat wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. 2 Einer von beiden soll Pfarrer sein. 3 Von der Kirchengemeinde...


