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Gemeindekirchenrat
meinde bekannt zu geben, aus der binnen 14 Tagen Einspruch erhoben werden kann. 3 Der Einspruch ist der Kirchenleitung zur Entscheidung vorzulegen, wenn der Gemeindekirchen- rat ihm nicht statt gibt. (4) Die Zuwahl bedarf der Bestätigung durch den Landeskirchenrat. (5) 1 Der Landeskirchenrat...


