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Gemeindekirchenrat
werden. (2) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt den Gemeindekirchenrat. (3) Wenn an einer Gemeindekirchenratssitzung ein Mitglied des Landeskirchenrates oder der Kreisoberpfarrer teilnehmen, so können diese jederzeit das Wort ergreifen, Anträge stellen und den Vorsitz...


