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Gemeindekirchenrat
Haushaltsjahr zurückerstattet werden können, d) bei der Anlegung oder anderweitigen Verwendung kirchlicher Begräbnisplätze, e) bei anderweitiger Verwendung zweckgebundener Vermögenswerte, laufende Haus- haltsmittel werden hiervon nicht berührt, f) bei Aufstellung des jährlichen Haushalts...


