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Gemeindekirchenrat
Bescheid, der zu begründen und zuzustellen ist. (3) Der aufgelöste Gemeindekirchenrat kann gegen den Auflösungsbescheid Klage vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht erheben. (4) Sobald der Auflösungsbescheid bestandskräftig geworden ist, hat der Landeskirchen- rat die unverzügliche...


