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Gemeindekirchenrat
tätigen Vikare und die mit dem Pre- digtamt Beauftragten an den Sitzungen teil. (3) Die Mitarbeiter im Verkündigungsdienst, die nicht zu den gewählten Ältesten gehö- ren, können ohne Stimmrecht teilnehmen. (4) Die Zahl der Ältesten, die von der Kirchengemeinde gegen Entgelt beschäftigt...


